Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von Akora Tattoo
1) Altersbegrenzung
Ab dem 18. Lebensjahr.
2) Motivwahl
Wir behalten uns vor, Motive aus technisch nicht ausführbaren bzw. optisch und moralisch nicht vertretbaren oder passenden Gründen abzulehnen. Die Umarbeitung eines Motivs wird angeboten. Je nach Aufwand ist dies im Preis beinhaltet bzw. wird nach Absprache verrechnet. Manche Motive müssen abgeändert werden, da sie technisch nicht umsetzbar sind, bzw. sich langfristig zur Unkenntlichkeit verändern können.
3) Preis
Der Preis richtet sich nach Aufwand und Größe und wird vorab vereinbart. Bei Erweiterung und/oder Abänderung kann der Preis vom vereinbarten abweichen. Bei umfangreicheren Motiven sind mehrere Sitzungen notwendig. Je nach Hautbeschaffenheit, Durchhaltevermögen des Kunden, Sitzungslänge, Abänderung oder Erweiterung des Motivs kann es zu Abweichungen der vereinbarten Sitzungstermine kommen. Es wird ein Entwurf erstellt, welcher dem Kunden spätestens einen Tag vor dem eigentlichen Tattoo Termin, zur Abnahme präsentiert wird. Nach Abnahme durch den Kunden ist eine nachträgliche Änderung nur noch kostenpflichtig und direkt am Termintag möglich.
4) Anzahlung
Bei Vereinbarung eines Tätowiertermins ist eine Anzahlung in Höhe von mindestens 100 Euro zu leisten. Diese Anzahlung wird bei der Durchführung bzw. dem vereinbarten Termin gegenverrechnet.
5) Terminänderung
Ein gebuchter Ganztagestermin kann nicht in einen Halbtagestermin geändert werden. Auch ein Halbtagestermin kann nicht in einen Ganztagestermin umgebucht werden.
6) Ausfallkosten
Das Studio wird als Bestellstudio geführt, d.h., dass jeweils Termine für den jeweiligen Kunden freigehalten werden. Sollte der Kunde diesen Termin nicht wahrnehmen können, muss dem Dienstleister rechtzeitig, d.h. Mindestens 72 Stunden vorher schriftlich (per E-Mail) abgesagt werden. Soziale Netzwerke sowie WhatsApp werden dabei nicht berücksichtigt.
Bei Terminen nach Wochenenden oder Feiertagen muss die Terminabsage bis spätestens 12.00 Uhr des vorangegangenen Tages zu den Studioöffnungszeiten (Montag-Freitag) erfolgen.
Wird ein vereinbarter Termin nicht innerhalb der genannten Fristen abgesagt, werden für jede geplante Sitzungsstunde Ausfallkosten in Höhe von 80% des vereinbarten Zeitaufwands berechnet. Bei Festpreissitzungen wird der Gesamtwert als Ausfall zu 80% herangezogen.
7) Entwurf
Ein durch Akora Tattoo/Helmstedt und dessen Tätowierer erstellter Entwurf ist und bleibt geistiges Eigentum des Erstellers und unterliegt dem Urheberrecht.
Wird ein Entwurf ohne Zustimmung von Akora Tattoo/Helmstedt mitgenommen, abfotografiert oder ähnliches, stellt dies eine strafbare Handlung dar. Ebenfalls wenn dieses Motiv durch einen Tätowierer der nicht dem Unternehmen angehört tätowiert wird. In diesem Falle behalten wir uns rechtliche Schritte vor.
Anhand der vorherigen Absprache wird mit dem Kunden das Motiv exakt besprochen. Es wird ein Entwurf erstellt, welcher dem Kunden spätestens einen Tag vor dem eigentlichen Tattoo Termin, zur Abnahme präsentiert wird. Nach Abnahme durch den Kunden ist eine nachträgliche Änderung nur noch kostenpflichtig und direkt am Termintag möglich.
8) Einverständniserklärung
Alle Fragen müssen wahrheitsgemäß beantwortet werden. Akora Tattoo übernimmt keine Haftung bei Schäden aufgrund unzureichender und unwahrer Informationen. Ein gültiger Lichtbildausweis muss in jedem Falle vorgelegt werden.
Akora Tattoo verpflichtet sich, diese Daten nur für den Zweck der zu erbringenden Leistung und unter Berücksichtigung des Datenschutzes einzusetzen.
9) Krankheiten, Allergien, Medikamenteneinnahme
Diese müssen wahrheitsgetreu angegeben werden, um die Voraussetzungen richtig einschätzen und dadurch möglicherweise entstehende Schäden vermeiden zu können. Eventuell muss eine ärztliche Zustimmung zum Eingriff eingeholt werden. Dies betrifft die Einnahme von Blutverdünner, Kortison usw.
Die Einnahme von Schmerzmitteln wie unter anderem Aspirin kann das Ergebnis des Tattoos negativ beeinträchtigen – ebenso die Verwendung von Betäubungscremes. Es besteht keine Haftung, wenn durch unzureichende oder unterlassene Informationen durch den Kunden Schäden entstehen. Dies bezieht sich auf physische Bedingungen sowie medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen.
Farben, Cremen und Verbandsmaterial können Allergien auslösen, auch wenn sie zertifiziert und zugelassen sind. Hierfür haftet Akora Tattoo nicht.
10) Farben
Es werden ausschließlich, handelsübliche, nach Bestimmungen der Deutschen Tätowiermittelverordnung zugelassene Tätowierfarben verwendet. Es besteht keine Haftung bei Abstoßung von eingebrachter Farbe aufgrund nicht erkennbarer ungünstiger Hautbeschaffenheit.
11) Material
Verwendet wird ausschließlich zertifiziertes, desinfiziertes und steril verpacktes Einwegmaterial unter Beachtung höchstmöglicher Hygienemaßnahmen.
12) Hygiene
Die Reinigung und Desinfektion des Studios erfolgt nach gesetzlicher Vorgabe.
13) Dienstleistung
Tattoos werden nach bestem Wissen und Gewissen angeboten, erstellt und angebracht unter Beachtung aller bekannten hygienischen Maßnahmen und unter Verwendung von in der EU zugelassenem Material, um Komplikationen zu vermeiden. Die Desinfektion erfolgt ausschließlich mit erlaubten Desinfektionsmitteln.
14) Pflege
Es erfolgt eine umfangreiche mündliche Aufklärung zur richtigen Pflege des Tattoos. Akora Tattoo haftet nicht bei Schäden von falscher, mangelhafter, fahrlässiger oder unterlassener Pflege und Nachsorge.
15) Nachstechen
Falls erforderlich, ist das Nachstechen seit dem 01.04.2023 nicht mehr kostenlos. Für das nacharbeiten des Tattoos wird eine Pauschale von 50€ erhoben. Für unsachgemäße Pflege, nicht Einhaltung der Pflegehinweise, grob fahrlässiges Verhalten des Kunden oder durch den Kunden verwendete Betäubungscreme/Lokalanästhetikum, wird das Nachstechen unter dem derzeit gültigen Stundensatz abgerechnet.
16) Bezahlung
Die Bezahlung erfolgt am Termintag vor Erbringung der Dienstleistung in BAR.
Ratenzahlungen sind ausgeschlossen. Es wird pro Sitzung ein Gutschein, sofern vorhanden, akzeptiert.
17) Gutscheine
Gutscheine können zu jedem beliebigen Betrag erworben werden und haben eine Gültigkeit von einem (1) Jahr ab Ausstellung. Es erfolgt keine Rückerstattung oder Ablöse in bar, auch nicht bei Rest- und/oder Teilbeträgen.
18) Fotos
Akora Tattoo behält sich die Veröffentlichung von Fotos der Arbeiten in diversen Medien vor, vgl. unsere Hinweise zur Datenverarbeitung für den Kunden.
19) Gewährleistung
Akora Tattoo haftet nur im Falle grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Der Kunde hat keine rechtlichen Ansprüche im Falle des Nichtgefallens der Leistungserbringung im Nachhinein. Der Stencil bzw. das auf die Haut gezeichnete Motiv werden vor Anbringen des Tattoos gemeinsam begutachtet und das Einverständnis des Kunden eingeholt. Das fertige Tattoo wird nach Leistungserbringung ebenfalls gemeinsam begutachtet.
Akora Tattoo haftet nicht bei Schäden aufgrund mangelnder Nachbehandlung, verschwiegener Allergien, Krankheiten und Unverträglichkeiten sowie verschwiegener Einnahme von Medikamenten.
20) Salvatorische Klausel
Wenn einzelne Punkte dieser AGBs unwirksam oder nichtig sein sollten, bleibt der Vertrag wirksam. Anstelle der unwirksamen oder nichtigen Punkte richtet sich der Vertrag nach den gesetzlichen Vorschriften.
21) Diverses
Tiere jeder Art sind aus hygienischen Gründen im Tätowierbereich nicht erlaubt und müssen draußen bleiben.
Personen unter Drogen- und Alkoholeinfluss, mit ansteckenden Krankheiten und Fieber werden nicht beraten und tätowiert. Weitere Einschränkungen werden vorbehalten.
22) Einverständniserklärung
Das Tätowieren fällt streng genommen unter §223 StGB, der Körperverletzung. Mit der Unterschrift versichert der Kunde, dass er sich dessen bewusst und mit der Anfertigung der Tätowierung einverstanden ist.
Ich habe die Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Akora Tattoo gelesen und erkläre mit meiner Unterschrift auf der Einwilligungserklärung im
Tattoostudio mein Einverständnis.